Bei Kontrollen des Schwerverkehrs, aber auch des Personenverkehrs, finden zusätzlich Alkoholkontrollen und Kontrollen der Sicherheitseinrichtungen (Gurtpflicht, Kindersicherung) statt.
Diese Regelung besagt, dass Fahrer von Fahrzeugen, welche im Minutentakt be- oder entladen müssen, zur Vermeidung des Zeitverlusts von der allgemeinen Gurtpflicht entbunden sind.