Grundsatzentscheidungen wie die Formulierung des Gesetzentwurfs oder die Wahl von Vertrauenspersonen werden im Plenum von allen Unterstützerorganisationen und Einzelpersonen getroffen.
Mit einer Grundsatzentscheidung hat das Bundessozialgericht festgestellt, dass Ehrenämter in der gesetzlichen Sozialversicherung grundsätzlich beitragsfrei sind, auch wenn hierfür eine angemessene pauschale Aufwandsentschädigung gewährt wird.
Während die oft ehrenamtlichen Mitglieder des wissenschaftlichen Gremiums Grundsatzentscheidungen treffen, ist der Wissenschaftliche Sekretär zuständig für das Tagesgeschäft.
Die Nationalversammlung trifft die Grundsatzentscheidungen, die den politischen, wirtschaftlichen, sozialen und rechtlichen Alltag des Staatslebens steuern.