Die Preisbindung erfolgt durch Verträge zwischen den Verlegern und den Grossisten, in denen die Großhändler verpflichtet werden, die Preisbindung an die Einzelhändler weiterzugeben.
Über seine Teilverbände vertritt er die Interessen von Buchhandlungen, Verlagen, Antiquariaten, der Grossisten (Buchgroßhandel) und der Verlagsvertreter.
Demnach werden koordinierte Vereinbarungen zwischen Verlagen und Presse-Grossisten und deren Verbänden dann kartellrechtlich freigestellt, wenn sie den flächendeckenden und diskriminierungsfreien Vertrieb von Zeitungs- und Zeitschriftensortimenten durch das Presse-Grosso regeln.
In Pressefachgeschäften werden die gesammelten Daten abends an den Grossisten übertragen und damit wird eine Nachbestellung der verkauften Artikel ausgelöst.