Neben diesen Großkredit­regeln ist die Gruppe verbundener Kunden in Art. 123 CRR für die Anwendung der so genannten Retailgewichtung von Bedeutung.
Erscheinungsformen der Granularität sind der Großkredit und Millionenkredit sowie auf Seite der Kreditnehmer die Kreditnehmereinheit und die Gruppe verbundener Kunden.
Eine geringe Granularität ist bei wenigen Großkrediten und Millionenkrediten vorhanden, wenn deren prozentualer Anteil am gesamten Kreditportfolio einer Bank hoch ist und umgekehrt.
Die Gesetzesbegründung beklagte, dass „der Großkredit in allen Zweigen des Kreditgewerbes übertrieben gepflegt“ werde und deshalb eine Quelle für Kapitalfehlleitungen und Kapitalverluste darstelle.
Danach sind unter anderem voll gedeckte Schuldverschreibungen (etwa Pfandbriefe), Interbankforderungen und zu 50 % Dokumentenakkreditive und nicht in Anspruch genommene Kreditzusagen nicht auf Großkredite anrechenbar.
Eigenkapital ist bei Kreditinstituten ein sehr knappes Finanzierungsinstrument, zumal von dessen Höhe das Kreditvolumen im Kreditgeschäft oder die Qualifikation als Großkredit abhängig gemacht werden.