Definiert war darin als Berufsverbrecher, wer innerhalb von fünf Jahren mindestens drei Mal wegen eines aus Gewinnsucht begangenen Delikts jeweils zu mindestens sechsmonatiger Freiheitsstrafe verurteilt worden war.
Es ist ein unerbittlicher Erforscher unserer an Gefall- und Gewinnsucht einzelner, an der Gedankenlosigkeit und skrupellosen Zerstörungssucht vieler leidenden Zivilisation, der da seine bitteren Erkenntnisse warnend herausschreit.
In Vorbeugungshaft kamen „Berufsverbrecher“, die „wegen aus Gewinnsucht begangener Straftaten“ mindestens dreimal zu einer Haftstrafe von sechs Monaten verurteilt worden waren.
Unter dem psychischen Druck der Befragung gestand sie, dass die Offenbarungen aus der Urheberschaft eines weiter unbekannten Presbyter entstammten und sie persönlich aus Gewinnsucht handelte.