Einkünfte aus selbständiger Arbeit sind eine der sieben Einkunftsarten im Einkommensteuerrecht und grenzen sich von den anderen Gewinneinkünften aus Gewerbebetrieb sowie Land- und Forstwirtschaft ab.
Die Bezeichnung "Zebragesellschaft" ist eine Metapher, wobei die schwarzen Streifen Gewinneinkünfte repräsentieren und die weißen Streifen Überschusseinkünfte.
Als Zebragesellschaft bezeichnet man im deutschen Steuerrecht eine Personengesellschaft, deren Gesellschafter zum Teil Überschusseinkünfte und zum Teil Gewinneinkünfte erzielen.