Stattdessen wurde die öffentlich-rechtliche staatsnahe Einheitsgewerkschaft Gewerkschaftsbund der österreichischen Arbeiter und Angestellten geschaffen.
Der Vorstand der Einheitsgewerkschaft Gewerkschaftsbund wurde durch Erlass des Sozialministers berufen und auch die Einsetzung untergeordneter Funktionäre bedurften seiner Bestätigung.