Ein Zettelkatalog (später in fünf Bänden zusammengefasst) teilte die Bestände in 30 Sachgruppen ein, die erste lautete: "Gesetzessammlungen, Verfassungen und Verträge".
Als Stammesgesetze werden auch die frühmittelalterlichen Gesetzessammlungen wie die lex Baiuvariorum oder die lex Alamannorum bezeichnet: siehe germanische Stammesrechte.