Die Ausbildung zum Gehobenen Dienst für Gesundheits- und Krankenpflege erfolgte bis zur Gesetzesnovelle des Jahres 2016 an privaten oder öffentlichen Krankenpflegeschulen.
Mit bedingt durch seine kritischen Äußerungen wurde eine Gesetzesnovelle mit einer Änderung der Stichtagsregelung für den Import von Stammzellen erreicht (2008).
Außerdem müssen Gesundheitsberufe seit der Gesetzesnovelle des Jahres 2016 einen Berufsausweis mitführen und sind verpflichtet, sich registrieren zu lassen.
Mit der Gesetzesnovelle wurde aber nunmehr klargestellt, dass es auf die Förderungsfähigkeit der Ausbildung, anders als nach der bisherigen Rechtslage, nicht mehr ankommt.