Bis in die 1970er Jahre gab es den Tatbestand des Groben Unfugs im deutschen Gesetz über Ordnungswidrigkeiten, der heute unter Belästigung der Allgemeinheit fällt.
Dafür wurde jedoch das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten eingeführt, welches materielle Normen mit Bußgeldtatbeständen sowie formelles Recht (Verfahrensrecht) enthält.
6 des Einführungsgesetzes zum Gesetz über Ordnungswidrigkeiten novelliert, der seitdem eine obligatorische Strafminderung für Beihilfe vorsah, falls die „Gehilfen“ die niedrigen Motive der Haupttäter nicht teilten.