Schwerpunktmäßig befasst sie sich mit dem Gesellschaftsrecht (Personengesellschaftsrecht, Kapitalgesellschaftsrecht und internationales Gesellschaftsrecht), dem Kapitalmarktrecht sowie den steuerrechtlichen Bezügen zum Gesellschaftsrecht.
Er bildet im Auftrag verschiedener Veranstalter Rechtsanwälte zum Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht aus und betreut Fortbildungsveranstaltungen für Fachanwälte für Insolvenzrecht.
Seine Kanzlei war spezialisiert auf Gesellschaftsrecht (insbesondere Gesellschaftsgründungen), Liegenschafts- und Immobilienrecht, Insolvenzrecht, Unternehmenssanierungen, internationales Recht und Wirtschaftsrecht.
Anschließend war er für drei Jahre als Rechtsanwalt selbstständig und beriet in dieser Tätigkeit kleine mittelständische Unternehmen, vor allem in Fragen des Handelsrechts sowie Gesellschaftsrechts.
Er lehrte seine Studenten, dass der Staat nicht der Vormund der Privatpersonen sei, sondern dass das Gesellschaftsrecht zur Wechselwirkung zwischen Privatperson und Gemeinschaft führen müsse.