Das Urteil weist im Urteilstenor zwar nur die Gesamtstrafe aus, die Entscheidungsgründe müssen jedoch erkennen lassen, welche Einzelstrafen verhängt worden sind.
Später erhielt er wegen Beteiligung an einer Schlägerei, versuchter Körperverletzung und gefährlicher Körperverletzung eine Gesamtstrafe von 15 Monaten auf Bewährung.
1980 wurde er der Volksverhetzung und Verbreitung nationalsozialistischer Propaganda für schuldig befunden und zu einer Gesamtstrafe von drei Jahren Haft verurteilt.