In vielen Medien wurde sie wegen ihrer Stasiverpflichtung, die ihr ungeachtet des gesellschaftlichen Kontextes, der Geringfügigkeit und langjähriger Selbstüberwachung – dokumentiert in 42 Aktenordnern – zum Vorwurf gemacht wurde, hart kritisiert.
Im Fall handle es sich strafrechtlich um eine Bagatellsache ohne Geschädigte, bei der nur eine geringe Strafe oder gar Einstellung wegen Geringfügigkeit zu erwarten sei.