Dazu hat sie Zeugenaussagen von 16.985 Personen gesammelt und 21 öffentliche Gerichtssitzungen mit den Opfern der Gewalt organisiert, bei denen 9.500 Personen teilnahmen.
Beide Organe verkörperten jeweils das Volk als Ganzes und überlappten auch weiterhin personell, sodass Gerichtssitzungen und Volksversammlungen nicht an denselben Tagen angesetzt werden durften.
In einer der letzten Gerichtssitzungen äußerte sich ein beiwohnender Jurist kritisch über die Vorgehensart und wurde zum Verteidiger der angeklagten Frauen.