Ferner werden bei den Amtsgerichten unter anderem das Handelsregister, das Genossenschaftsregister, das Vereinsregister und das Güterrechtsregister geführt.
Die Veröffentlichung spielt bei Eintragungen in öffentlichen Registern (Handelsregister, Genossenschaftsregister, Vereinsregister) eine entscheidende Rolle.
Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften ist der Auszug aus dem Handels- oder Genossenschaftsregister oder einem vergleichbaren amtlichen Register oder Verzeichnis anzufordern.
Die juristischen Personen des Privatrechts entstehen durch privatautonomen Gesellschaftsvertrag und dessen Eintragung in ein öffentliches Register (Vereinsregister, Handelsregister oder Genossenschaftsregister).
Die Genossenschaft ist, nachdem ein Gutachten durch den Prüfungsverband erstellt wurde, in das Genossenschaftsregister des zuständigen Amtsgerichts (Registergericht) einzutragen.
Das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister bestimmt u. a., dass die Unterlagen für Geschäftsjahre ab 2006 beim elektronischen Bundesanzeiger einzureichen sind.
Der schriftlich abzufassende Gründungsvertrag über die Errichtung einer Genossenschaft und rechtliche Veränderungen sind dem Genossenschaftsregister zur Eintragung einzureichen.