Ihre Grenze findet die Generalklausel in schwerwiegenden Grundrechtseingriffen, da es für diese nach der Wesentlichkeitstheorie einer bestimmteren Norm bedarf.
Der verantwortungsvolle Umgang mit den Generalklauseln ist der gesellschaftlichen Kontrolle unterlegen demgegenüber die Gefahren des Missbrauchs abgewägt werden müssen.
Im Alltag der Polizei- und Ordnungsbehörden bleiben die auf die Generalklausel gestützten Maßnahmen gleichwohl vielgestaltig, insbesondere weil immer wieder neue Gefahrenlagen auftreten.