Seit den ersten Gemeindewahlen von 1946 wirkte sie bis 1961 durchgängig als Vorsitzende des Sozialausschusses im Rat der niedersächsischen Landeshauptstadt.
Zudem war es bei dieser Gemeindewahl erstmals ohne Angabe von Gründen möglich, seine Stimme per Briefwahl abzugeben, was ebenfalls einer Änderung im Bundeswahlrecht geschuldet ist.
In den Landtags- und Gemeindewahlen wurden Erfolge durch das Wahlsystem (Kurienwahlrecht, Mehrheitswahlrecht, Ansässigkeitserfordernisse und anderes mehr) verhindert.
In den Gemeindewahlen stimmten die Wähler über die Gemeindevertretungen in 1.079 (von insgesamt 1.106) kreisangehörigen Gemeinden und in vier kreisfreien Städten ab.