Eine antike Legende, wonach die Veröffentlichung dieser Erkenntnis von den Pythagoreern als Geheimnisverrat betrachtet wurde, ist nach heutigem Forschungsstand unglaubwürdig.
Geheimnisverrat werde nach Aussagen eines Augenzeugen mit geheimdienstähnlichen Methoden verfolgt, ohne Rücksicht auf die Privatsphäre der Mitarbeiter.
Die letztendlichen Ziele des Geheimnisverrats sind in der Unterbindung der als Missstand empfundenen Vorgänge und der Beendigung der beim Whistleblower bestehenden Interessenkonflikte zu sehen.
Dem Urteil zufolge reicht der bloße Verdacht, dass ein Journalist Beihilfe zum Geheimnisverrat geleistet haben könnte, nicht aus, um die Räume einer Redaktion zu durchsuchen.