Hierdurch reduziert sich die Spreizung der Qualifikation und Erwerbstätige mit geringer Qualifikation erwerben die Möglichkeit, in höhere Gehaltsstufen aufzusteigen.
Bei seiner Ernennung wurden ihm die Bezüge eines ordentlichen Universitätsprofessors der Gehaltsstufe 10 zuzüglich der normalen Dienstalterszulage eingeräumt.