Beispielsweise können Unternehmen im „agnotologischen“ Sinn Unwissen schaffen bzw. vorhandenes, ihrem Geschäftsinteresse abträgliches Wissen relativieren oder tilgen, indem sie Gegengutachten anfertigen lassen.
Mit einem Gegengutachten der Anwaltskanzlei Hogan & Hartson Raue und der Hilfe des Kommunikationsberaters Klaus-Peter Schmidt-Deguelle verteidigte sich Zimmermann gegen die Anschuldigungen des Rechnungshofes.
Noch während an einem Gegengutachten gearbeitet wurde, wurde der Denkmalschutz für das Bauwerk beantragt und 1981 wurde das Gegengutachten, das die Einsturzgefahr verneinte, vorgelegt.