Vertreter der Gegenansicht wollten keine vollständige Neugestaltung, sondern nur eine Reformierung der überarbeitungswürdigen Teile des überarbeiteten Stadtrechtes.
Die herrschende Gegenansicht betont, dass die Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft nicht die Vorbereitung einer straffreien Haupttat, sondern eine von ihr unabhängige Beeinträchtigung eines kollektiven Rechtsguts sanktioniere.
Nach einer Gegenansicht besteht materielle Teilbarkeit lediglich bei gebundenen Entscheidungen, da andernfalls die Gefahr bestehe, dass der Behörde ein Verwaltungsakt aufgedrängt wird, den sie nicht erlassen wollte.
Nach der Gegenansicht lassen die Entscheidungen von Investitionsschiedsgerichten im Allgemeinen ausreichend Raum für angemessene und nicht-diskriminierende Gesetzgebung und Regulierung.