Im Gegensatz zu allen anderen Gebrauchsüberlassungsverträgen – Miete, Pacht und Leihe – kann das Darlehen sowohl unentgeltlich als auch gegen Zinsen sein.
Im Gegensatz zur landläufigen Meinung handelt es sich beim Darlehen nicht ausschliesslich um das Leihen von Geld, sondern umfasst alle Gebrauchsüberlassungsverträge über Gattungsware.