Der Sachsenspiegel, eines der ältesten Rechtsbücher des deutschen Mittelalters, sah beispielsweise als Strafe wegen Friedensbruchs den Tod durch Rädern vor.
Die Todesstrafe wurde verhängt für Diebstahl, der über einen Umfang von drei Schillingen hinausging, Raubmord, Friedensbruch, Ehebruch, Vergewaltigung, Zauberei und Giftmischerei.
Der Friedensbruch wurde als Bruch des Bürgereides verstanden und entsprechend streng bestraft, auch wenn beispielsweise die Verletzungen als Folge eines Angriffs nur gering waren.