Völkerrechtlich unterscheidet man zwischen Zwangsmoratorien, durch die devisenschwache Staaten den im Land beheimateten Schuldnern die Erfüllung ihrer Fremdwährungsschulden verbieten und die international vereinbarte Stundung öffentlicher und/oder privater Auslandsschulden.
Prinzipiell handelt es sich um Nettowährungsreserven, wenn die Fremdwährungsschulden der eigenen Währungsbehörde von den gesamten Währungsreserven, also Bruttowährungsreserven, subtrahiert wurden.