Wegen der in den Anmerkungen 2) bis 5) genannten gemeinsamen Wahlvorschläge stimmen die Fraktionsstärken zum Beginn der Nationalversammlung nicht mit dem Wahlergebnis überein.
Die Militärregierung verfügte nun über ein repräsentatives Bild der Stärke der einzelnen Parteien und nutzte diesen Maßstab zur Festlegung der Fraktionsstärken im Landtag der zweiten Ernennungsperiode.