In Klageverfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit (Finanzgericht, Bundesfinanzhof) kann einem Beteiligten, dem Prozesskostenhilfe bewilligt worden ist, auch ein Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer beigeordnet werden.
Zum Steuerrecht im engeren Sinne werden alle Steuergesetze gerechnet – im weiteren Sinne zählen auch die Gesetze zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit dazu.
In der Finanzgerichtsbarkeit ist lediglich die Revision zulässig, weil die Finanzgerichte nach der Finanzgerichtsordnung als obere Landesgerichte ausgestaltet sind, so dass das einzige Rechtsmittelgericht der Bundesfinanzhof ist.
Sie werden vom Selbstverwaltungsorgan der Finanzgerichtsbarkeit ausgewählt und dann formal auf Vorschlag des Finanzministers vom Staatspräsidenten ernannt.
Die Finanzgerichtsbarkeit entscheidet über öffentlich-rechtliche Streitigkeiten in Abgabenangelegenheiten, also über Streitigkeiten über Bundes- und Landessteuern und Zölle sowie über berufsrechtliche Streitigkeiten der Steuerberater nach dem Steuerberatungsgesetz.