Das bedeutet, dass die Regeln des faktualen Darstellens indirekt in den Fiktionstheorien aufgearbeitet werden; sie sind darüber hinaus Gegenstand der Allgemeinen Sprachwissenschaft.
Sie versuchen aber, die mögliche „Nichtwahrheit“ von Dichtung begrifflich zu fassen und lassen sich damit als Vorläufer einer Fiktionstheorie begreifen.
Nach herrschender Auffassung gibt es auf der Ebene der Darstellungsstrukturen keine notwendigen Unterschiede zwischen fiktionalen und nicht-fiktionalen Werken (siehe: Überblick über Fiktionstheorien).
Durch eine Vertretung (Übertragung der Rechtsfähigkeit) bekam die juristische Person im Rahmen der Fiktionstheorie die Möglichkeit einer rechtlichen Betätigung.
Den konstruktivistischen und poststrukturalistischen Positionen gelten die hier aufgeführten Einwände gegen Annahmen der Fiktionstheorie bereits als kanonisiert.
Die auf diesem Grundgedanken aufgebaute Fiktionstheorie stellt heraus, dass damit eine besondere Einschränkung der Verantwortung des Autors für das Gesagte gemeint ist.
Von poststrukturalistischer und konstruktivistischer Seite sind viele Einwände gegen einige der Annahmen vorgetragen worden, von denen die eher analytischen Fiktionstheorien ausgehen.
Im Sinne der Fiktionstheorie sind Phantastik und Realistik Bezeichnungen, die auf den Anteil an Erfundenem beziehungsweise auf die Ähnlichkeit zwischen realer und fiktiver Welt verweisen.
Die Debatte bewegt sich um die Frage, wie überhaupt geeignete Weltbeschreibungen möglich sind und ob Wahrheit und Referenz notwendige Voraussetzungen einer Fiktionstheorie sind.