Die im Feststellungsbescheid enthaltenen Angaben werden in einem zweiten Verwaltungsschritt in die individuellen Einkommensteuerbescheide der Gesellschafter übernommen.
Als oberste Behörde war ein beim Reichsverwaltungsgericht zu bildendes Reichkriegsschädenamt vorgesehen, das für Beschwerden gegen Feststellungsbescheide zuständig sein sollte (§ 22).
Erläuterungen zu den Begriffen Versicherungsverlauf, Renteninformation, Rentenauskunft und Feststellungsbescheid finden sich weiter unten in diesem Artikel.
Die Bekenntnisgemeinschaften werden nicht per Gesetz verfasst, sondern per Feststellungsbescheid des Kultusamts (seit 2014 im Bundeskanzleramt; davor zum Unterrichtsministerium gehörig) staatlich anerkannt.
Weiterer Inhalt dieses Feststellungsbescheides sind die Anteile der Gesellschafter am Gewerbesteuermessbetrag, an der tatsächlich zu zahlenden Gewerbesteuer sowie an Sondersachverhalten wie Spenden oder Zinsabschlagsteuern.