Die Fernsehanstalten konnten sich bei diesem Ereignis, immerhin ein damaliger Zuschauerweltrekord für Vereins-Handball-Spiele, nicht zu einer bundesweiten Übertragung entschließen.
Dies gilt zum einen für Produktionen, die als Fernsehfilme ausschließlich für die TV-Ausstrahlung hergestellt werden, aber auch für Kinoproduktionen, an denen Fernsehanstalten beteiligt sind.
Werden Lizenzgebühren fällig, verlangen öffentlich-rechtliche Fernsehanstalten von privaten Sendern einen Lizenzpreis von im Durchschnitt rund 1.300 € pro angefangene Minute.
Jetzt können auch alle Filme, die unter Mitwirkung der Fernsehanstalten entstanden sind, als Referenzfilme anerkannt werden und nicht nur sechs pro Jahr.