Der Geldwechsler in historischer Zeit benötigte eine ausgezeichnete Kenntnis über den Feingehalt von Gold- und Silbermünzen und die Echtheit der Stücke.
Die Repunze galt als Empfangsbestätigung für die entrichtete Steuer (Wertablöse) der im Privat- oder Kirchenbesitz befindlichen Edelmetallgeräte und bedeutete keine Aussage über deren Feingehalt.