Die Folgebewertung kann entweder zu den um die planmäßigen Abschreibungen fortgeführten Anschaffungs- oder Herstellungskosten erfolgen oder auf Basis einer Neubewertung zu Verkehrswerten (fair value accounting).
So kann der Fair Value einer bewirtschafteten Immobilie auf der Grundlage der diskontierten Miet- oder Pachteinnahmen bestimmt werden, wobei möglichst objektive, am Markt beobachtbare Werte zu verwenden sind.
Fair Value ist der Wert, zu dem ein Vermögenswert zwischen sachverständigen, vertragswilligen und voneinander unabhängigen Geschäftspartnern getauscht oder eine Verpflichtung beglichen werden kann.