Die Kaufvertragsformulare waren während der 3.000jährigen Geschichte der keilschriftlichen Rechtskulturen stets identisch, unabhängig davon, ob sie sich auf Liegenschaften oder Fahrnisse bezogen.
Sachen, die ohne Verletzung ihrer Substanz von einer Stelle zur anderen versetzt werden können, sind bewegliche Sachen (veraltet: Fahrnis); andere Sachen sind unbeweglich.
In neubabylonischer Zeit wurde zwischen Mietverhältnissen, die sich auf Gebäude, Fahrnisse sowie Personen beziehen, und Pachtverhältnissen unterschieden, welche Grundstücke, Wasserflächen und Steuern zum Gegenstand hatten.
Bestehendes Eigentum kann durch Übereignung weiter übertragen werden (derivativer Eigentumserwerb), wobei die gesetzlichen Regelungen zwischen beweglichen Sachen (Mobilien oder Fahrnis genannt) und unbeweglichen Sachen (Immobilien oder Liegenschaften) unterscheiden.