Das Abschicken eines Notrufs vom Fahrdienstleiter zum Lokführer und umgekehrt müsse einfacher und sicherer werden, eine Verwechslung von Notruftasten ausgeschlossen sein.
Betrieblich ist der Bahnhof zumeist eine Zugmeldestelle, die nach den gesetzlichen Bestimmungen stets mit einem verantwortlichen Fahrdienstleiter besetzt sein muss.
Bei analogem Zugfunk muss der Nothaltauftrag durch den Fahrdienstleiter oder einen anderen Bediensteten wiederholt werden, damit die anderen Züge im Umkreis auch Kenntnis davon erlangen.