In Zusammenarbeit mit dem Reichssicherheitshauptamt, das die Fahndungslisten und die standgerichtlichen Urteile erstellte, wurden Personen gefangen genommen.
Obwohl bereits Fahndungslisten in Gebrauch sind, wird in der Öffentlichkeit diskutiert, ob eine erweitere Anwendung öffentlicher Fahndung erfolgreich sein könnte und auch eine abschreckende Wirkung haben.