Sie soll insbesondere die Ausbildung des Führungskräftenachwuchses der Freiwilligen Feuerwehren und die Führungsausbildung im Katastrophenschutz sicherstellen.
Die wesentliche Aufgabe war die Fachfortbildung von Beamten der allgemeinen inneren Verwaltung in besonderen Rechtsthemen sowie die Einführungsfortbildung des Führungskräftenachwuchses.