Verstoßen sie trotzdem gegen einzelne Vorschriften, müssen sie als sogenannte „Verkehrssünder“ mit Strafen rechnen, die von einer einfachen Verwarnung über Geldbußen bis hin zum Führerscheinentzug reichen können.
Da die Grenze, ab wann von einer Kolonne geschrieben werden kann, aber umstritten ist, besteht Rechtsunsicherheit mit weitreichenden Folgen: Ein nicht erlaubtes Rechtsvorbeifahren hat einen Führerscheinentzug zur Folge.
Der Lkw-Fahrer wurde sieben Monate später wegen fahrlässiger Tötung in acht Fällen zu einer bedingten Freiheitsstrafe von sechs Monaten sowie einem zehnmonatigen Führerscheinentzug verurteilt.
Beispiele für persönliche Angelegenheiten sind der Schutz des räumlich-gegenständlichen Bereichs der Ehe, der Persönlichkeitsschutz, familienrechtliche Statussachen wie z. B. die Klärung von Abstammungsfragen, ein Führerscheinentzug oder eine ausländerrechtliche Ausweisung.