Eine „Aufnahme der Selbständigkeit“ in diesem Sinne erfordert nicht zwingend, dass der Existenzgründer mit dem Geschäftsbetrieb in vollem Umfang begonnen haben muss.
Hiervon profitieren insbesondere Arbeitslose und Arbeitsuchende, Schüler beim Übergang in Ausbildung und Beruf, Arbeitnehmer aber auch Existenzgründer sowie kleine und mittelständische Unternehmen.