Für die Gründung der Erwerbsgesellschaften war der Abschluss eines Gesellschaftsvertrags und die Eintragung in das Firmenbuch erforderlich (§ 3 Erwerbsgesellschaftengesetz).
Für Gewerbebetriebe waren Erwerbsgesellschaften erst nach Inkrafttreten der Gewerbeordnungs-Novelle 1994 praktisch nutzbar, da erst dann die Bestellung von gewerberechtlichen Geschäftsführern zugelassen wurde.
Zuvor wurden die Erwerbsgesellschaften praktisch nur von Freiberuflern genutzt, die in ihrer Berufsausübung ohnedies den strengen Regeln ihrer Berufsordnungen unterliegen.
Die Krise der Erwerbsgesellschaft wird ebenso als gesellschaftliche Grundlage für die neue Selbständigkeit angesehen wie der Wertewandel von materialistischen zu postmaterialistischen Orientierungen.