Dort nämlich, wo die Bürger damals zwischen einer Pflichtkasse und einer Angestellten-Ersatzkasse wählen konnten, entschieden sie sich meistens für die Ersatzkasse.
Das Lenkungsgremium ist paritätisch besetzt mit Vertretern der Landesverbände der Krankenkassen und der Ersatzkassen einerseits und Vertretern der genannten Organisationen der Leistungserbringer andererseits.
1934 wurde sie dem Reichsversicherungsamt unterstellt und übernahm gleichzeitig die Aufsicht über die aufgehobenen Ersatzkassen für die Krankenversicherung der Angestellten.
Diese Gewerkschaft erreichte, dass Berufsverbände mit mehr als 10.000 Mitgliedern die Möglichkeit hatten, ihren Versicherungsverein auf Gegenseitigkeit in eine Ersatzkasse umwandeln zu lassen.
Vorher wurden die Verträge auf Seiten der Krankenkassen durch die Bundesverbände der Primärkassen gemeinsam bzw. durch den Verband der Ersatzkassen abgeschlossen.