Das norwegische Recht folgt einem präventiven Verbot mit Erlaubnisvorbehalt, das heißt die Jagd ist grundsätzlich untersagt, jedoch für einzelne Tierarten ausnahmsweise freigegeben.
Das Verbot mit Erlaubnisvorbehalt (oder auch Verbotsprinzip mit Erlaubnisvorbehalt) ist eine Rechtsregel des deutschen und europäischen Datenschutzrechts.
Dazu setzt der Erlaubnisvorbehalt nicht erst beim Abschluss einzelner Rechtsgeschäfte an, sondern erfasst die gesamte Geschäftstätigkeit einschließlich der Vorbereitung des konkreten Vertragsabschlusses.
Dieses Kündigungsverbot mit Erlaubnisvorbehalt besteht nur dann, wenn der Arbeitgeber von der Schwangerschaft Kenntnis erlangt und diese Kenntniserlangung fristgerecht ist.