Nach EStDV können größere Erhaltungsaufwendungen für nicht zu einem Betriebsvermögen gehörende Gebäude, die überwiegend Wohnzwecken dienen, auf zwei bis fünf Jahre gleichmäßig verteilt werden.
Dieser wird als abdiskontierter Preisabstand zum günstigsten Mitbewerber berechnet, abzüglich der branchenüblichen Erhaltungsaufwendungen für die Marke.