Das Hauptverfahren beginnt mit der Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung durch den Eröffnungsbeschluss (, StPO) und endet mit dem Urteil oder einer Einstellung des Verfahrens.
Mit der Aufforderung an den Beschuldigten, einen Verteidiger seiner Wahl als möglichen Pflichtverteidiger zu benennen, bereitet das Gericht seinen Eröffnungsbeschluss vor.
Ein Jahr später wurde das Verfahren beendet, indem der Eröffnungsbeschluss des Verfahrens zurückgenommen und somit eine juristische Aufarbeitung unmöglich gemacht wurde.