Der Entschließungsantrag ist eine parlamentarische Handlungsform, mit der das Parlament seine Position begleitend zu bestimmten Gesetzesvorhaben erklärt und die Regierung auffordert, etwas Bestimmtes beim Vollzug des Gesetzes zu tun.
Mit Ausnahme der öffentlichen Anhörungen und der in bestimmten Fällen vorgeschriebenen öffentlichen Erörterung eines Gesetzentwurfs oder Entschließungsantrags bleiben die Ausschussmitglieder bei ihren Sitzungen unter sich.
Neben den Gesetzesinitiativen im eigentlichen Sinn werden auch regelmäßig Entschließungsanträge als Bundesratsinitiativen bezeichnet und entsprechend in den Auflistungen der Länder geführt.