Lehrkräfte mit abweichender Ausbildung („Nichterfüller“) werden in den Richtlinien unterschiedlichen Entgeltgruppen zugeordnet, je nachdem, an welcher Schulart sie unterrichten.
2010 stiegen zum Jahresbeginn sämtliche Tabellenentgelte des Tarifgebietes Ost auf die West-Entgelte, wodurch seitdem in allen Entgeltgruppen bundeseinheitliche Tarife gezahlt werden.
Nimmt ein Arbeitnehmer nicht nur vorübergehend Tätigkeiten wahr, die den Tätigkeitsmerkmalen einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, ist er höher einzugruppieren.