Nach Verbuchung etwaiger Inventurdifferenzen muss ein dann neu ermittelter Endbestand mit dem Zählbestand der Inventur, also dem tatsächlich vorhandenen Warenbestand, übereinstimmen.
Werden gleichartige Vorräte zu unterschiedlichen Preisen beschafft und gemeinsam gelagert, so lassen sich für den Endbestand keine tatsächlichen, sondern lediglich fiktive Anschaffungskosten ermitteln.
Der buchhalterische Kassenbestand ergibt sich aus dem Anfangsbestand des Bestandskontos (Kassenbuch) zuzüglich der Einzahlungen und abzüglich der Auszahlungen, die zusammen einen Endbestand ergeben.
Im gewerblichen Betrieb obliegt dem Kassenprüfer die Aufgabe, den täglichen Endbestand des Kassenbuchs mit dem tatsächlichen Kassenbestand zu vergleichen (Kassenprüfung).