1999 wurde das Einfuhrverbot aufgehoben, die Auflage wächst seitdem wieder an, an die alten Auflagezahlen hat sie bis jetzt jedoch nicht Anschluss gefunden.
Die Verordnung über Ausnahmen zum Verbringungs- und Einfuhrverbot von gefährlichen Hunden in das Inland (Hundeverbringungs- und -einfuhrverordnung – HundVerbrEinfVO) zählt Diensthunde auf.
Die Initiative fordert ein Verwendungsverbot von synthetischen Pestiziden sowie ein Einfuhrverbot von Lebensmitteln, die synthetische Pestizide enthalten oder mithilfe solcher hergestellt worden sind.
Wegen des europäischen Einfuhrverbots und der weltweit rückläufigen Nachfrage nach Robbenprodukten wurden in den folgenden 15 Jahren bedeutend weniger Robben getötet.
Das Einfuhrverbot bestimmt sich damit allein nach dem Recht des Herkunftstaates, das sogenannte Listenprinzip wurde für Einfuhrbeschränkungen also aufgegeben.
Dazu bediente er sich merkantilistischer Methoden mit staatlichen Subventionen für Unternehmungen sowie Aus- und Einfuhrverboten weiteren Maßnahmen zur Marktregulierung.