Die Einbürgerungsurkunden, gleich ob wegen Naturalisierung oder Erklärung mussten innerhalb eines halben Jahres beim Zentralregister vorgelegt werden, um endgültig gültig zu werden.
Der Ausweis ist nicht zu verwechseln mit der Einbürgerungsurkunde, die den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit durch den Verwaltungsakt der Einbürgerung bescheinigt.
Die Einbürgerungsurkunde wurde nur dann ausgehändigt, wenn ein Einzubürgernder (über 14 Jahre), innerhalb sechs Monaten nach positiver Bescheidung den entsprechenden Treueeid leistete.
Der Nachweis der Staatsangehörigkeit kann durch eine Urkunde (zum Beispiel Geburtsurkunde, Einbürgerungsurkunde), den namibischen Reisepass, die namibische Identitätskarte in blau oder eine namibische Wählerregistrierung erbracht werden.