Danach soll die Spaltung in Kapital- und Erwerbseinkommen nicht anhand der bisherigen Einkunftsarten erfolgen, sondern nur eine kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung ermäßigt besteuert werden.
Die kalkulatorische Eigenkapitalverzinsung beinhaltet die Überlegung, dass der Gesellschafter/Unternehmer, der das Eigenkapital zinslos eingezahlt hat, Opportunitätskosten trägt, weil er bei einer alternativen Geldanlage auf dem Kapitalmarkt Habenzinsen bekommen hätte.
Die Anreizregulierungsverordnung () setzt eine Erlösobergrenze für die betroffenen Unternehmen, die den gesamten zulässigen Netzkosten einschließlich kalkulatorischen Abschreibungen und Eigenkapitalverzinsung entspricht.