Für die finanzielle Verwaltung der Gelder aus den Versicherungsüberschüssen und den Eigenbeteiligungen der Bürger plante der Verein die Einrichtung sowohl von Spar- als auch Prämienkassen.
Die Versicherten der gesetzlichen Krankenkassen mit geringen Einkommen sollen durch Sozialklauseln von Eigenbeteiligungen entlastet werden, die sie sich nicht leisten können.
Die Auszahlung entstehender Schäden erfolgte im Regelfall aus den laufenden Prämien, größere Schadensereignisse, wie beispielsweise komplette Schiffsverluste, deckte man durch eine Umlage mit einer Eigenbeteiligung des betroffenen Schiffers ab.
In der stationären Heilbehandlung sind Wahlleistungen (Chefarztbehandlung oder Zweibettzimmerzuschlag) überwiegend nicht mehr oder nur noch bei Eigenbeteiligung oder gegen einen monatlichen Zusatzbeitrag berücksichtigungsfähig.
Es gibt aber auch Premiumtarife, die den Versicherten freistellen von Eigenbeteiligungen und sogar die Bearbeitsgebühren der gesetzlichen Krankenkasse erstatten.