Ob dieser Vertrag mehr juristisches Gewicht als die Ehrenerklärung haben würde, die bei der letzten Austragung von den einzelnen Fahrern unterschrieben werden musste, war allerdings unklar.
War einer der beiden „Antiduellant“, so schrieb das Ehrengericht dem Beleidiger eine Ehrenerklärung (Entschuldigungsform), deren Form von Fall zu Fall wechseln konnte.
Seine Anstrengungen waren so erfolgreich, dass Kandidaten für ein Amt erst eine Ehrenerklärung seiner Liga unterschreiben mussten, ehe sie gewählt werden konnten.